| Veranstalter |
ist, wenn nicht anders angegeben, der Hegau-Bodensee-Turngau.
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| Ausrichter |
ist der
jeweilige Verein.
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| Lehrgänge |
Die vom Turngau angebotenen Lehrgänge sind offen für die Mitglieder aller Vereine, die unserem Turngau angeschlossen sind, oder Vereinen aus Turngauen mit denen eine Kooperation besteht.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Bedingungen an.
Für alle Lehrgänge ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Bitte verwenden sie das
Anmeldeformular welches Sie auf unserer Homepage finden.
Nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare werden berücksichtigt!
Die Anmeldung ist verbindlich (Einsatz einer Ersatzperson ist möglich).
Die Anmeldung ist an die im entsprechenden Lehrgang angegebene Stelle zu senden.
Anschriften der Fachwarte finden Sie in diesem Heft.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteinganges berücksichtigt.
Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht. Erhalten Sie unsererseits keine gegenteilige Information, ist Ihre Anmeldung angenommen.
Wir behalten uns vor, die Lehrgangsteilnehmer (Name und Verein) auf der Homepage zu veröffentlichen, damit eventuell Fahrgemeinschaften gebildet werden können.
Ohne Benennung von Gründen kann ein Referent aus gegebenem Anlass durch einen anderen ersetzt werden.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen. Dies wird auf unserer Homepage veröffentlicht.
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| Kosten |
Mit der Anmeldung wird der Organisationsbeitrag fällig.
Den Organisationsbeitrag entnehmen sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.
Die Organisationsbeiträge dienen ausschließlich zur Deckung unserer Kosten.
Organisationsbeiträge werden vom Vereinskonto abgebucht
Für Vereine die unserem Turngau nicht angeschlossen sind, oder
mit denen keine Kooperation besteht, fällt der doppelte Organisationsbeitrag an.
Die Kosten sind bei den zuständigen Fachwarten zu erfragen und bei Anmeldung
mittels Verrechnungsscheck zu begleichen.
Auf Wunsch kann gegen eine Gebühr eine Rechnung erstellt werden.
Für nicht anwesende Teilnehmer wird das Meldegeld einbehalten.
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| Haftung |
Veranstalter
und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstählen
oder sonstigen auftretenden Schäden.
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| Wettkämpfe |
siehe
allgemeine Wettkampfbedingungen |
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