Allgemeine Wettkampf-
bedingungen des HBTG
  
     
Die folgenden allgemeinen Wettkampfbedingungen gelten für alle Wettkämpfe des Hegau-Bodensee-Turngaus.
Geturnt wird gemäß der Turnordnung des DTB (z.B. einheitliche Turnkleidung) und dem gültigen Stand des DTB Aufgabenbuchs.
Die Leichtathletikwettkämpfe werden gemäß den Wettkampfbestimmungen Leichtathletik im DTB durchgeführt.
  
Anmeldung

Alle Anmeldungen sind zu richten an:
Anmeldung@Hegau-Bodensee-Turngau.de 
Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung. Die Meldung für jeden Teilnehmer muss unter Angabe von Wettkampf-Nr., Vorname, Nachname und Jahrgang erfolgen. (e-Mail-Text, Word- oder Excel-Datei).
Bitte geben Sie die genaue Vereinsbezeichnung, Ihren Namen, sowie die e-Mail-Adressen der Kampfrichter an.
Ohne Kampfrichter in ausreichender Zahl wird die Meldung nicht zugelassen.
  

Pflichtkampf-
richter
Gemäß der jeweiligen Wettkampfausschreibung hat der Verein einen lizenzierten Pflichtkampfrichter, möglichst mit e-Mail-Adresse zu melden.
Die Pflichtkampfrichter müssen für alle Durchgänge zur Verfügung stehen.
Die Riegeneinteilung, der Ablaufplan und die Kampfrichter-Einteilung werden rechtzeitig vor dem Wettkampf an die Vereine per e-Mail gesendet.
Ist der gemeldete Pflichtkampfrichter zum Wettkampf nicht anwesend, so hat der Verein selbständig für Ersatz zu sorgen. Als Hilfe dient die Kampfrichterliste. Diese finden sie unter der Rubrik "Adressen". 
Meldet ein Verein keine oder zu wenig Kampfrichter oder sind die gemeldeten Kampfrichter nicht anwesend, wird der Verein vom Wettkampf ausgeschlossen.
Zieht der Verein nach Meldeschluss seine Teilnehmer oder Mannschaft zurück, bleibt die Kampfrichtermeldung trotzdem bestehen.
Nichtlizenzierte Personen können als Helfer eingesetzt werden, dies begründet aber kein Startrecht.
  
Meldegeld Das Meldegeld richtet sich nach der zur Zeit gültigen Kostenordnung des HBTG. Das Meldegeld wird vom Vereinskonto abgebucht.
Bei Nachmeldungen und Änderungen wird das doppelte Meldegeld erhoben.
Für gemeldete und nicht angetretene Sportler oder Mannschaften wird das Meldegeld einbehalten.
  
Siegerehrung alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde.
Die ersten 3 Teilnehmer/Mannschaften erhalten eine Medaille.
Bei der Siegerehrung treten alle Aktiven in Turnkleidung an. Die ersten drei Sieger werden namentlich aufgerufen. Bei Nichtanwesenheit eines Siegers verliert dieser den Anspruch auf Ehrung und Auszeichnung.
  
Schiedsgericht Der verantwortliche Wettkampfleiter und der Kampfrichterobmann des jeweiligen Wettkampfes bilden das Schiedsgericht. Ihnen obliegt:
- Entscheid über Startberechtigung von Teilnehmern, Mannschaften oder Vereinen
- Entscheid über disziplinarische Maßnahmen gegen Teilnehmer, Mannschaften, Vereinsbetreuer oder Kampfrichter bei Fehlverhalten
- Abzüge bezüglich der Kleiderordnung
- Rücknahme der Ehrung und Auszeichnung wegen Nichtteilnahme an der Siegerehrung
  
Vereinsbetreuer Ihnen obliegen folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Verteilung der Wettkampfkarten an die Kinder
- Sorge dafür zu tragen, dass die Kinder pünktlich an den richtigen Plätzen sind
- Sorge dafür zu tragen, dass die Wettkampfkarten in der richtigen Riegenmappe abgelegt werden und weiterreichen der Riegenmappe an das Kampfgericht
- Für ein ordentliches Verhalten der Kinder zu sorgen
  
Festlegungen Gerätturnen Generell werden die Pflichtübungen in der Variante A geturnt (Ausgabe 2008). In einzelnen Ausschreibungen des Kunstturnbereichs wird Variante B gefordert (siehe Ausschreibung).
Ergänzend gelten folgende Gerätehöhen und Bedingungen:
 
Turnen weiblich:
  Übung   Höhe
Sprung P1, P2 Kasten seit gestellt 3-teilig
  P3 Kasten längs gestellt 4-teilig
  P4 Bock 100 cm
  P5 Pferd oder Sprungtisch
siehe Ausschreibung
110 cm
  P6 Sprungtisch 110 cm
  P7, P8 Sprungtisch 120 cm
  KM3-4 Sprungtisch 110/120 oder 125 cm
  KM1-2 Sprungtisch 125 cm
  Für die P4 - P8 sind +10 cm erlaubt.
Ausnahme: Kinderturnfest
       
Schwebebalken P3 Sprungbrett erlaubt 90 cm
  P4, P5 Sprungbrett erlaubt 100 cm
  P6, P7 Sprungbrett erlaubt 110 cm
  P8 Sprungbrett erlaubt 120 cm
  KM4 Sprungbrett erlaubt 110 cm
  KM3 Sprungbrett erlaubt 120 cm
  KM2, KM1 Sprungbrett erlaubt 125 cm
       
Boden P-Übungen:
Die Übungen werden auf der Mattenbahn ohne Musik geturnt.
  KM:
Die Übungen werden auf der Akrobahn mit Musik geturnt.
  Musikstücke sind abspielbereit auf Kassette oder CD vorzulegen. Das Musikstück muss jeweils am Anfang der Kassette/CD aufgenommen sein und muss die richtige Dauer haben. Mehrere Musiktitel auf einer Kassette oder CD sind nicht zugelassen. Auf der Kassette/CD muss der Verein und der Name der Turnerin deutlich lesbar sein. Wird ein oder mehrere dieser Punkte nicht erfüllt, wird für die betroffene Turnerin am Boden 1 Punkt abgezogen.

Turnen männlich:
  Übung   Höhe  
Sprung P3 Kastendeckel längs 90 cm  
  P4 Bock 100 cm Sprunggrätsche
  P5 Kasten längs 4-tlg. oder Sprungtisch 110 cm Sprunghocke
  P6 Kasten längs 5-tlg. oder Sprungtisch 125 cm Sprunghocke
  P7 Kasten längs 5-tlg. oder Sprungtisch 125 cm Überschlag
         
Boden Alle Bodenübungen werden auf Mattenbahn geturnt

Grundsätzliches zur Notenfindung
Kampfrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen. Die Kampfrichter sind verpflichtet, den Übungsverlauf zu dokumentieren. Videos werden daher nicht anerkannt. Einsprüche gegen die Schwierigkeitsnote (z.B. bei falscher P-Stufe) müssen unmittelbar nach Bekanntgabe der Note beim Kampfrichter vorgetragen werden.
Einsprüche gegen die Ausführungsnote (B-Note) sind grundsätzlich nicht statthaft.
Einsprüche gegen Noten oder Entscheide von Turner anderer Vereine sind nicht statthaft.
  
Salvatorische Klausel Gibt es bei Wettkämpfen, die als Qualifikation für Wettkämpfe des Badischen Turner-Bundes dienen, sich widersprechende Regelungen, so gelten die am Wettkampftag gültigen Regelungen des Badischen Turner-Bundes.