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Die
folgenden allgemeinen Wettkampfbedingungen gelten für alle Wettkämpfe
des Hegau-Bodensee-Turngaus.
Geturnt wird gemäß der Turnordnung des DTB (z.B. einheitliche
Turnkleidung) und dem gültigen Stand des DTB Aufgabenbuchs.
Die Leichtathletikwettkämpfe werden gemäß den Wettkampfbestimmungen
Leichtathletik im DTB durchgeführt.
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| Anmeldung |
Alle Anmeldungen sind zu
richten an:
Anmeldung@Hegau-Bodensee-Turngau.de
Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung. Die Meldung für jeden
Teilnehmer muss unter
Angabe von Wettkampf-Nr., Vorname, Nachname und Jahrgang erfolgen. (e-Mail-Text,
Word-
oder Excel-Datei).
Bitte geben Sie die genaue Vereinsbezeichnung, Ihren Namen, sowie die
e-Mail-Adressen der Kampfrichter an.
Ohne Kampfrichter in
ausreichender Zahl wird die Meldung nicht zugelassen.
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Pflichtkampf-
richter |
Gemäß
der jeweiligen Wettkampfausschreibung hat der Verein einen lizenzierten
Pflichtkampfrichter, möglichst mit e-Mail-Adresse zu melden.
Die Pflichtkampfrichter müssen für alle Durchgänge zur Verfügung
stehen.
Die Riegeneinteilung, der Ablaufplan und die Kampfrichter-Einteilung
werden rechtzeitig vor dem Wettkampf an die Vereine per e-Mail gesendet.
Ist der gemeldete Pflichtkampfrichter zum Wettkampf nicht anwesend, so
hat der Verein selbständig für Ersatz zu sorgen. Als Hilfe dient die
Kampfrichterliste. Diese finden sie unter der Rubrik
"Adressen".
Meldet ein Verein keine oder zu wenig Kampfrichter oder sind die
gemeldeten Kampfrichter nicht anwesend, wird der Verein vom Wettkampf
ausgeschlossen.
Zieht der Verein nach Meldeschluss seine Teilnehmer oder Mannschaft
zurück, bleibt die Kampfrichtermeldung trotzdem bestehen.
Nichtlizenzierte Personen können als Helfer eingesetzt werden, dies
begründet aber kein Startrecht.
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| Meldegeld |
Das
Meldegeld richtet sich nach der zur Zeit gültigen Kostenordnung des
HBTG. Das Meldegeld wird vom Vereinskonto abgebucht.
Bei Nachmeldungen und Änderungen wird das doppelte Meldegeld erhoben.
Für gemeldete und nicht angetretene Sportler oder Mannschaften wird das
Meldegeld einbehalten.
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| Siegerehrung |
alle
Teilnehmer erhalten eine Urkunde.
Die ersten 3 Teilnehmer/Mannschaften erhalten eine Medaille.
Bei der Siegerehrung treten alle Aktiven in Turnkleidung an. Die ersten
drei Sieger werden namentlich aufgerufen. Bei Nichtanwesenheit eines
Siegers verliert dieser den Anspruch auf Ehrung und Auszeichnung.
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| Schiedsgericht |
Der
verantwortliche Wettkampfleiter und der Kampfrichterobmann des
jeweiligen Wettkampfes bilden das Schiedsgericht. Ihnen obliegt:
- Entscheid über Startberechtigung von Teilnehmern, Mannschaften oder Vereinen
- Entscheid über disziplinarische Maßnahmen gegen Teilnehmer, Mannschaften, Vereinsbetreuer oder Kampfrichter bei Fehlverhalten
- Abzüge bezüglich der Kleiderordnung
- Rücknahme der Ehrung und Auszeichnung wegen Nichtteilnahme an der Siegerehrung
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| Vereinsbetreuer |
Ihnen obliegen folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Verteilung der Wettkampfkarten an die Kinder
- Sorge dafür zu tragen, dass die Kinder pünktlich an den richtigen Plätzen sind
- Sorge dafür zu tragen, dass die Wettkampfkarten in der richtigen Riegenmappe abgelegt werden und weiterreichen der Riegenmappe an das Kampfgericht
- Für ein ordentliches Verhalten der Kinder zu sorgen
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| Festlegungen
Gerätturnen |
Generell
werden die Pflichtübungen in der Variante A geturnt (Ausgabe 2008). In
einzelnen Ausschreibungen des Kunstturnbereichs wird Variante B
gefordert (siehe Ausschreibung).
Ergänzend gelten folgende Gerätehöhen und Bedingungen:
Turnen weiblich:
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Übung |
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Höhe |
| Sprung |
P1,
P2 |
Kasten
seit gestellt |
3-teilig |
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P3 |
Kasten
längs gestellt |
4-teilig |
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P4 |
Bock |
100 cm |
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P5 |
Pferd
oder Sprungtisch
siehe Ausschreibung |
110 cm |
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P6 |
Sprungtisch |
110 cm |
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P7, P8 |
Sprungtisch |
120 cm |
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KM3-4 |
Sprungtisch |
110/120
oder 125 cm |
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KM1-2 |
Sprungtisch |
125 cm |
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Für
die P4 - P8 sind +10 cm erlaubt. Ausnahme: Kinderturnfest |
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| Schwebebalken |
P3 |
Sprungbrett
erlaubt |
90
cm |
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P4,
P5 |
Sprungbrett
erlaubt |
100
cm |
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P6, P7 |
Sprungbrett
erlaubt |
110 cm |
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P8 |
Sprungbrett
erlaubt |
120 cm |
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KM4 |
Sprungbrett
erlaubt |
110 cm |
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KM3 |
Sprungbrett
erlaubt |
120 cm |
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KM2, KM1 |
Sprungbrett
erlaubt |
125 cm |
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| Boden |
P-Übungen:
Die Übungen werden auf der Mattenbahn ohne Musik geturnt. |
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KM:
Die Übungen werden auf der Akrobahn mit Musik geturnt. |
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Musikstücke
sind abspielbereit auf Kassette oder CD vorzulegen. Das
Musikstück muss jeweils am Anfang der Kassette/CD aufgenommen sein
und muss die richtige Dauer haben. Mehrere Musiktitel auf einer
Kassette oder CD sind nicht zugelassen. Auf der Kassette/CD muss
der Verein und der Name der Turnerin deutlich lesbar sein. Wird
ein oder mehrere dieser Punkte nicht erfüllt, wird für die
betroffene Turnerin am Boden 1 Punkt abgezogen. |
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Turnen männlich:
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Übung |
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Höhe |
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| Sprung |
P3 |
Kastendeckel
längs |
90
cm |
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P4 |
Bock |
100
cm |
Sprunggrätsche |
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P5 |
Kasten
längs 4-tlg. oder Sprungtisch |
110
cm |
Sprunghocke |
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P6 |
Kasten
längs 5-tlg. oder Sprungtisch |
125 cm |
Sprunghocke |
| |
P7 |
Kasten
längs 5-tlg. oder Sprungtisch |
125 cm |
Überschlag |
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| Boden |
Alle
Bodenübungen werden auf Mattenbahn geturnt |
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Grundsätzliches zur
Notenfindung
Kampfrichterentscheidungen
sind Tatsachenentscheidungen. Die Kampfrichter sind verpflichtet, den
Übungsverlauf zu dokumentieren. Videos werden daher nicht anerkannt.
Einsprüche gegen die Schwierigkeitsnote (z.B. bei falscher P-Stufe)
müssen unmittelbar nach Bekanntgabe der Note beim Kampfrichter
vorgetragen werden.
Einsprüche gegen die Ausführungsnote (B-Note) sind grundsätzlich
nicht statthaft.
Einsprüche gegen Noten oder Entscheide von Turner anderer Vereine sind
nicht statthaft.
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| Salvatorische
Klausel |
Gibt
es bei Wettkämpfen, die als Qualifikation für Wettkämpfe des
Badischen Turner-Bundes dienen, sich widersprechende Regelungen, so
gelten die am Wettkampftag gültigen Regelungen des Badischen
Turner-Bundes. |